Rettungsaktion Teil II

"...was plätschert denn da?" Mein Mann hörte erstaunt nochmals genau hin, denn hier auf dem Brachfeld gibt es keinen Bach oder sonstiges Gewässer - zumindest ist uns davon nichts bekannt.. Jetzt hörte ich es auch - und während ich noch überlegte, woher das denn kommen könnte, hatten wir die Ursache entdeckt: es kam aus einer so wie es aussah schon seit Jahren stillgelegten Dunglege ("Miste" auf gut schwäbisch ;-)), und mit Entsetzen sahen wir, dass dort eine Kuh eingebrochen war und verzweifelt um ihr Leben kämpfte. Sie bekam Gott sei Dank dadurch etwas Luft, dass die Güllegrube unter der Dunglege, in die sie eingebrochen war, nicht ganz voll war sondern noch ca. 2030 cm Luft zwischen der "Decke" und der Flüssigkeit war. Jedoch war das Tier natürlich absolut panisch und schwamm wie verrückt nach einem Ausgang suchend immer wieder hin und her und verlor oft den Boden unter den Füssen, trieb auf der Seite - es war entsetzlich mit anzusehen. Mein Mann nutzte seine Bärenkräfte, um die Dielen, die den Boden der Dunglege bildeten, wegzuschaffen damit mehr Luft hineinkam, parallel dazu verständigte ich die Feuerwehr, wir versuchten, die kleinen Hörner des Tieres mit einem Seil zu umwickeln um es an einer Stelle zu halten, damit es sich hoffentlich etwas beruhigen konnte.

Inzwischen hatten wir auch dem Bauern zugerufen und er versuchte ebenfalls, dem Tier zu helfen.

Endlich rückte auch die Feuerwehr an und wir baten noch einen Landwirt aus der Umgebung, der einen Teleskoplader besitzt, um Hilfe. Die engagierten Feuerwehrleute schafften es tatsächlich, hinter den Vorderbeinen und vor den Hinterbeinen des Tieres (praktisch unterm Bauch) Schläuche zu führen - der Plan war, das Tier dann herauszuziehen. Ohne den inzwischen eingetroffenen Teleskoplader wäre dies allerdings nicht möglich gewesen - der schaffte es tatsächlich und erst einmal atmeten alle erleichtert auf. Jetzt konnten wir auch erkennen, dass die junge Kuh keine Kuh sondern ein junger Stier war.... Er zitterte am ganzen Körper, war sehr kalt, aber immerhin konnte er stehen...  Doch dann tauchte ein neues Problem auf - im Teil III berichte ich darüber, wie die Rettungsaktion weiterging...

1 Der Kurs ist gem. § 4 Nr. 21a)bb) UStG als Bildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit.