Leider gibt es auch bei tiergestützten Therapieangeboten immer wieder "schwarze Schafe", deren Arbeit - sagen wir es mal so: eher mit Vorsicht zu genießen ist...Das ist in jedem Berufsbild so - in therapeutischen Berufen ist die Auswirkung dieser "anderen Arbeit" dann jedoch für den einzelnen Patienten/Klienten von entscheidender Bedeutung für den Genesungsprozess.

Berufe, die mit Tieren Hilfe für Menschen anbieten, sind leider größtenteils innerhalb Deutschland noch nicht staatlich anerkannt, das heißt zum Einen, dass sich jeder (z.B.) Reittherapeutin nennen darf und zum Anderen, dass Ausbildungen bzw. genauer Weiterbildungen hierzu keinerlei allgemeine Richtlinien oder Qualitätsstandards zu erfüllen haben.

Zwar gibt es zwischenzeitlich Berufsverbände - allerdings eben gleich mehrere mit unterschiedlichen Ansichten, auch gibt es Einrichtungen, um z.B. Reittherapiebetriebe zu zertifizieren - ebenfalls mehrere mit unterschiedlichen Anforderungen... Jede dieser Einrichtungen legt jedoch wieder andere Schwerpunkte... - was dazu führt, dass sie letztlich nicht wirklich miteinander verglichen werden können.

 

Aus diesem Grund bleibt Interessierten momentan noch keine andere Wahl, als die Qualität der Therapieangebote vor allem selbst einzuschätzen. Da das gerade auch für Menschen, die beruflich aus einem anderen Bereich kommen und mit Tieren eher nicht viel zu tun haben eher schwierig abzuschätzen ist, hier einige Kriterien, die hilfreich sind, um im Vorfeld bereits eine grobe Einschätzung vornehmen zu können.

 

- berufliche Ausbildung der Reittherapeutin
(Reittherapie kann man momentan noch nicht als komplette Ausbildung absolvieren wie z.B. Pferdewirt. Gängige Praxis ist, dass Menschen mit einem therapeutischen/medizinisch/sozialen oder pädagogischen Grundberuf eine Weiterbildung absolvieren. Hierbei ist es jedoch oft üblich, auch Menschen ohne passenden Grundberuf in einen Kurs aufzunehmen. Von diesen sogenannten "Quereinsteigern" ist meist lediglich ein Praktikum (meist über mehrere Wochen oder Monate) in einer sozialen oder therapeutischen Einrichtung zu absolvieren. Bei diesem Praktikum lernen die späteren Reittherapeutinnen jedoch keineswegs, wie man einen Befund oder einen Therapieplan erstellt oder sonstige wichtige "therapeutische Fähigkeiten" - Dinge eben, die man in einer 3-jährigen Ausbildung und auch in der darauffolgenden beruflichen Praxis lernt...

Selbstverständlich können einzelne solcher "Quereinsteiger" später eine super Arbeit machen - je nach persönlichem Einsatz und Begabung - jedoch sind dies sicherlich eher die kleinere Anzahl solcher Personen.

 

(Beim Therapiehof Brachfeld sind die Ausbildungskurse auf die berufliche Vorbildung der Teilnehmerinnen abgestimmt, d.h. dass "Quereinsteiger" einen deutlich längeren und inhaltlich umfangreicheren Ausbildungskurs absolvieren als bereits ausgebildete Therapeuten wie z.B. Ergo- oder Physiotherapeuten.)

 

- Haltung und Einsatz der Therapietiere

Die Grundkosten der Tierhaltung (gerade auch bei Pferden) sind sehr hoch und auch der zeitliche Aufwand der nötig ist, um ein Pferd für den Therapieeinsatz auszubilden, ist enorm. Daher ist es aus wirtschaftlichen Gründen sicherlich gut zu verstehen, wenn Therapiepferde mehr als 2 - 3 Stunden pro Tag auf Dauer eingesetzt werden. Dies ist jedoch (wie gesagt, wenn es um einen dauernden Einsatz handelt) eindeutig zuviel für ein Tier, da die Arbeit der Tiere in der Therapie nicht vorwiegend den körperlichen Bereich betrifft, sondern da sie v.a. emotional gefordert sind. Jeder, der therapeutisch mit Tieren einigermaßen achtsam und reflektiert arbeitet, kann dies bestätigen.

 

Je nach individueller Belastbarkeit des einzelnen Tieres kann es auch durchaus passieren, dass ein Tier psychisch und physisch nur dann dauerhaft gesund und leistungsfähig bleibt, wenn es nur z.B. 2 x pro Woche zum Einsatz kommt.

"Therapiepraxen mit Tieren", die ihre Tiere dauerhaft länger als oben beschrieben pro Tag einsetzen, sind meiner Meinung nach sehr genau hinsichtlich des "Tierwohls" zu überprüfen.

Auch ist es leider immer noch des öfteren üblich, selbst Therapiepferde in Boxen (evtl. mit kleinem Paddock davor) zu halten und sie möglicherweise auf kleine Koppeln zu lassen, auf denen sich ausser ihnen selbst kein anderes Pferd zur gleichen Zeit befindet. Dies ist für die Pferde besonders tragisch und kommt einer Einzelhaft für uns Menschen recht nahe...

Pferde sind Bewegungs- und Fluchttiere, sie sind dafür geschaffen, über den größten Teil eines Tages in Bewegung zu sein, sie benötigen Artgenossen (es sind Herdentiere), Sonnenlicht und frische Luft. Täglicher mehrstündiger Koppelgang mit anderen Pferden ist absolute Grundvoraussetzung für die Haltung von Pferden, alles andere ist nicht artgerecht.

 

- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Jeder, der Tiere "gewerbsmäßig" einsetzt benötigt eine Erlaubnis vom Veterinäramt nach § 11 Tierschutzgesetz. Diese sind je nach Landkreis bzw. zustängigen Mitarbeitern der Behörde mehr oder weniger streng, aber bestimmte "Grundvoraussetzungen" bzgl. artgerechter Tierhaltung werden hier zumindest geprüft. Manche Ämter nehmen es auch sehr genau und schiessen etwas übers Ziel hinaus - aber sicherlich ist das das kleinere Problem als wenn eben Tiere nicht gut versorgt werden oder wenn deren Unterbringung den aktuellen Leitlinien bzgl. der Haltung nicht entsprechen. Denn - ganz im Ernst - wenn man sich lediglich z.B. die Grundfläche anschaut, die einem Pferd als "dem Tierschutz entsprechend" zur Verfügung stehen muss, dann sind wir ganz schnell bei einer Boxenhaltung...

Obwohl dies Vorschrift ist, besitzt durchaus längst nicht jeder, der mit Tieren arbeitet, eine solche Erlaubnis. Sollte ein Betrieb nicht negativ auffallen, wird dies oft auch jahrelang nicht bemerkt.

Über den Sinn der momentan praktizierten § 11 Erlaubnis lässt sich streiten, jedoch ist es für Sie als Aussenstehende(r) ein Hinweis auf die Gewissenhaftigkeit einer tiergestützt arbeitenden Therapeutin, ob solch eine Erlaubnis vorhanden ist oder nicht, denn oft ist eine gewisse Eigeninitiative des Therapeuten nötig, um solch eine Erlaubnis zu erhalten.

 

- Weiterbildungsanbieter

Mittlerweile gibt es sehr viele Weiterbildungsanbieter, wobei es hier oft erhebliche Unterschied sowohl in der fachlichen Qualität als auch der "Quantität" der Ausbildung. Viele der Anbieter geben die Unterrichtseinheiten an und bemerken im Kleingedruckten, dass es sich hierbei nicht um 60 Minuten pro Unterrichtseinheit bzw. Unterrichtsstunde handelt sondern lediglich um 45 Minuten. Auch unterscheiden sich die Anbieter sehr in der Anzahl der angebotenen "Unterrichtseinheiten", eine Anzahl unter 600 pro Ausbildung halte ich selbst für nicht ausreichend.

 

- Therapiegespräche

Gerade wenn Kinder eine Therapie benötigen ist es - von einzelnen Ausnahmen her abgesehen - meist sinnvoller, wenn die Eltern nach einer Eingewöhnungszeit während der Therapiestunden nicht anwesend sind. Dadurch entsteht jedoch oft ein Informationsdefizit, das für den Erfolg der Therapie nicht förderlich ist.

Um einerseits die Eltern über die Therapieinhalte zu informieren, andererseits auch über aktuelle Entwicklungen/Veränderungen zu Hause /in der Schule etc. informiert zu werden etc. ist es sehr wichtig, dass in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den Eltern stattfinden. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt es dies zu hinterfragen, da das nicht wirklich für eine qualitätsvolle Arbeit spricht.

 

- Dokumentation

Werden die Einheiten dokumentiert? Eine sinnvolle Therapie benötigt eine gute Dokumentation. Auch wenn dies aus Zeitgründen (auch in anderen Therapieformen, z.B. Physiotherapie) oft unter den Tisch fällt, ist der Mehrgewinn durch eine sinnvolle Dokumentation für die Therapie von sehr großem Wert und spricht wiederum für eine qualitativ gute Arbeit.

 

- Eindruck vor Ort

Gibt es eine unverbindliche (nicht kostenlose!) "Schnupperstunde"?

Wird ein Therapieplan erstellt?

Wie geht die Therapeutin / der Therapeut mit ihren Tieren um?

Sehen die Tiere zufrieden aus?

Wie oft werden die Tiere pro Tag eingesetzt? Wie oft in der Woche?

 

 

1 Der Kurs ist gem. § 4 Nr. 21a)bb) UStG als Bildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit.