Tiergestützte Therapie mit Ziegen? Was ist das denn? Wie sollen Ziegen denn Menschen "therapieren"? Was macht man denn mit den Ziegen - reiten kann man auf denen doch nicht...?

Fragen über Fragen :-) die sich Menschen stellen, die noch keine Ziege live im "Arbeitseinsatz" erleben konnten.

Den meisten Menschen fällt zum Thema "Ziegen" deren Neugierde und Verspieltheit ein, vielleicht auch noch, dass sie als "Ausbrechkünstler" bekannt sind und alles fressen, was sie so finden.

Viele zum Teil obstruse Ansichten über Ziegen sind vor allem "hierzulande" verbreitet.

Dass Ziegen noch viel mehr sind, z.B. dass sie höchst intelligente Tiere sind, die als exzellente Helfer in der tiergestützten Therapie eingesetzt werden können, ist vielen noch vielerorts unbekannt.

 

Auch dass sich Ziegen nicht nur optimal mit der Haltung von Pferden kombinieren lassen, sondern dass die Pferde stark von der gemeinschaftlichen Haltung mit Ziegen profitieren, ist den meisten Menschen nicht bewusst.

Auch wenn ansonsten keine Tiere gehalten werden, bietet der Einsatz von Ziegen, die wie auch zum Beispiel Schafe als "kleine Wiederkäuer" bezeichnet werden, in der tiergestützten Therapie geniale Möglichkeiten, um Menschen zu helfen, über sich hinaus zu wachsen. Nicht nur Kinder, sondern genauso auch Erwachsene lassen sich für diese charmanten Wesen begeistern und z.B. dabei helfen, einen Weg raus aus Depressionen zu finden - und vieles mehr.

 

Alles über artgemäße Haltung, fachkundige Ausbildung und Training von Ziegen und selbstverständlich auch über deren sinnvoll geplanten Einsatz im tiergestützten Setting im Rahmen unserer ganzheitlich-funktionellen Methode lernen Sie in der berufsbegleitenden Ausbildung zur Fachkraft für ganzheitlich-funktionelle Therapie mit Ziegen.

Viele weitere Informationen rund um diese Ausbildung erhalten Sie auf den folgenden Seiten - ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Stöbern und freue mich, von Ihnen zu hören.

 

Herzliche Grüße vom Brachfeld,

 

Ihre

 

Sandra Rauch

 

1 Der Kurs ist gem. § 4 Nr. 21a)bb) UStG als Bildungsmaßnahme von der Umsatzsteuer befreit.